David Beyer - Diplom-Musikpädagoge mit künstlerischem Abschluss - Live- und Studiomusiker
David Beyer- Diplom-Musikpädagoge mit künstlerischem Abschluss- Live- und Studiomusiker 

Häufig gestellte Fragen

Musikgarten

Mein Baby ist noch ganz klein.

Ab wann ist eine Teilnahme am Musikgarten sinnvoll?

Schon wenige Wochen alte Babys erkennen Melodien wieder und genießen es, wenn die Mütter mit ihnen auf musikalischer Ebene kommunizieren. Das jüngste Baby in meinem Kurs war 4 Wochen alt und hatte sichtlich Spaß.

 

Ich möchte gerne mit meinen Zwillingen vorbeikommen. Braucht jedes Kind eine eigene Begleitperson?

Prinzipiell ist es tatsächlich so gedacht, dass jedes Kind mit eigener Begleitperson kommt. Gerade bei Zwillingen habe ich aber die Erfahrung gemacht, dass es auch mit nur einer Begleitperson gut klappt. Zwillinge kennen es schließlich nicht anders. Ist die Möglichkeit gegeben, ist es natürlich besser, mit zwei Begleitpersonen zu kommen.

 

Darf ich Geschwisterkinder mitbringen?

Nach Möglichkeit sollte es vermieden werden. Aber wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Bitte nur nach Absprache und wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt.

 

An der "Musikschule im Martinsviertel - Christina Cooks" gilt ab 2014 diese Regelung: Geschwisterkinder ab 1 Jahr, die dauerhaft in die Kurse mitgebracht werden, werden als vollwertige Teilnehmer betrachtet und berechnet (natürlich mit dem üblichen Geschwisterrabatt von 10%). Deshalb kann eine Aufnahme auch nur dann erfolgen, wenn 2 freie Plätze zur Verfügung stehen.

 

 

 

Rund ums Geld im Musikschulbetrieb

Gebühren

Ein Unterrichtsjahr besteht aus einer bestimmten Anzahl Unterrichtseinheiten (Musik im Modautal = 36, Musikschule Cooks = 37, Privat bei mir = 38, Purzelburg  = 42) für die ein Jahreshonorar erhoben wird. Ferien und Feiertage fallen nicht in die Berechnung. Das Jahreshonorar wird aus Gründen der Einfachheit in 12 gleiche Raten aufgeteilt, obwohl der gesamte Jahresunterricht in nur ca. 9 1/2 Monaten stattfindet.

 

Jedes Monatshonorar deckt eine bestimmte Anzahl Unterrichtseinheiten ab (Musik im Modautal = 3, Musikschule Cooks = 3,08, Privat bei mir = 3,16, Purzelburg  = 3,5), ganz egal, wieviele in dem jeweiligen Monat tatsächlich stattfinden. Der Kreis schließt sich immer nach 12 Monaten, wenn alle Jahresunterrichtseinheiten durch 12 Honorare gezahlt wurden. Da die Verträge aber zu beliebigen Zeitpunkten begonnen und gekündigt werden, kommt es im Laufe der Zeit fast immer zu einem Ungleichgewicht, das bei Kündigung des Unterrichtsvertrags durch die Rückzahlungs-/ Nachzahlungsklausel ausgeglichen wird.

 

In älteren Verträgen gab es eine "Sperrklausel", die die Kündigung zu bestimmten Zeiten verbietet, was den selben ausgleichenden Effekt hat, wie die R.-/N.-Klausel. Die neue Regelung ist aber noch genauer und verhindert, dass eine der beiden Vertragsseiten benachteiligt wird.

 

Muss ich Termine, die ich ausfallen lasse, bezahlen?

Ja, von Teilnehmnern abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen voll gezahlt werden. Das ist sogar gesetzlich geregelt (§ 615 BGB) da sonst kein Kursleiter solcher oder ähnlicher Kurse überleben könnte.

Beispiel: Kein Vermieter ist bereit, seinen Mietern Mietnachlaß zu gewähren, wenn sie die Wohnung nicht nutzen, weil sie in Urlaub fahren.

Oder anders gesagt: Das Honorar des Lehrer darf nicht abhängig sein von Kindergeburtstagen, "heute lieber ins Schwimmbad gehen" und "für die morgige Mathearbeit lernen müssen".

Musikschulen und Anbieter, die dies anders handhaben, tun dies zu Lasten der Lehrer bzw. zu eigenen Lasten.



Werden Termine, die Sie absagen, nachgeholt?

Krankheitsbedingter Unterrichtsausfall bis zu 4 Wochen im Jahr gilt als zumutbar und wird nicht nachgeholt und nicht zurückerstattet.

Ausfall aus anderen Gründen wird prinzipiell vor- oder nachgeholt oder (wie in den neueren Verträgen geregelt) in der Endabrechnung bei Kündigung berücksichtigt.

Sogenannte Überhangtermine (z.B. mehr Termine als im Vertrag genannte Unterrichtseinheiten) entfallen ersatzlos, oder werden (wie in den neueren Verträgen geregelt) in der Endabrechnung bei Kündigung berechnet.

Livemusik

Was kostet ein Auftritt?

 

Das lässt sich pauschal nicht sagen und ist abhängig von mehreren Faktoren. Um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können, benötige ich folgende Angaben:

Wann (Datum UND Uhrzeit) findet der Auftritt statt?

Welche Band ist gewünscht?

Wo findet der Auftritt statt?

Welcher Art ist der Auftritt?

Wie lange soll der Auftritt dauern?

Wie lange müssen die Musiker vor/nach dem Auftritt verfügbar sein?

 

Spielen Sie auch bei Gottesdiensten?

Ja, Gottesdienste bespiele ich meist mit Gesang und Gitarre. Ich spiele etwas zum Anfang und zum Ende und begleite die Gemeindelieder. Meist handelte es sich dabei, von normalen Gottesdiensten abgesehen, um Tauf- und Traugottesdienste. Auch mit meiner Band Taquikuna spielen wir gerne auf Gottesdiensten.

Fragen, auf die es keine Antworten gibt

Was machen Sie eigentlich hauptberuflich?

 

Aha, Musik, kann man denn davon leben?

 

Ach, man kann Musik studieren?

 

Wollen Sie nicht vielleicht auch sonntags Musikgartenkurse anbieten? Da könnte ich.

 


Samstag, 18.03.2023

 

Duo Taquikuna 

Hauskonzert im Alsbacher 28

Alsbacher Str. 28

Bickenbach

 

Eintritt frei - Spenden erbeten!

Anmeldung unter:

www.alsbacher28.de

 

Letzte Aktualisierung:

14.03.2023

Direkt zur Website meiner Band Taquikuna? Bitte klicken!
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